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Anmeldung zur Höheren Handelsschule 2017/18
Unser Schulbüro erreichen Sie telefonisch unter: 040-428 88 57-0
Die Eingangsvoraussetzungen: Neben dem Realschulabschluss muss der Notendurchschnitt ohne Berücksichtigung des Faches Sport mindestens 3,3 betragen. Die Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik müssen „ausreichend“ oder besser sein und einen Durchschnitt von mindestens 3,5 ergeben.
Vom 1. Februar bis spätestens zum 31. März nehmen wir Ihre Anmeldung für die Höhere Handelsschule persönlich entgegen (Anmeldungen per Post müssen wir leider zurückschicken!)
Sie erhalten dafür ab Mitte Januar telefonisch einen Anmelde- oder Beratungstermin.
Wenn Sie noch nicht volljährig sind, muss ein Erziehungsberechtigter bei der Anmeldung dabei sein. Sollten die Erziehungsberechtigten verhindert sein, so müssen Sie zum Anmeldetermin eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen, dass sie mit Ihrer Anmeldung zur Höheren Handelsschule einverstanden sind.
Zur Anmeldung benötigen wir:
1. Eine Zeugniskopie des Januarzeugnisses (wenn Sie den Realschulabschluss erst im Sommer erreichen werden), sonst das Realschulabschlusszeugnis (als Kopie)
2. Einen tabellarischen Lebenslauf
3. Ein Bewerbungsschreiben
4. weitere Berufsorientierungs- und Bewerbungsunterlagen
5. Zwei Lichtbilder (bitte Namen auf die Rückseite schreiben)
6. Den Nachweis darüber, dass der erste Wohnsitz Hamburg ist (Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung); bei Minderjährigen muss der Hauptsorgeberechtigte in Hamburg gemeldet sein!
7. Bei Minderjährigen gegebenenfalls das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit der Anmeldung
8. Wer nicht mehr schulpflichtig ist oder am 1. August des Schuljahres, in dem die Ausbildung begonnen wird, bereits 18 Jahre alt ist, kann nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden, wenn persönliche Belastungen oder andere schwerwiegende Gründe den Bewerber daran gehindert haben, trotz Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen zu einem früheren Zeitpunkt in den Bildungsgang einzutreten. Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die spätere Aufnahme. Die endgültige Berechtigung (Notendurchschnitt und sonstige Bedingungen!) muss vor den Sommerferien nachgewiesen werden. Wenn Sie die Aufnahmebedingungen der Höheren Handelsschule mit dem Januarzeugnis nicht erfüllen, können Sie sich trotzdem zur Höheren Handelsschule anmelden, endgültig besuchen dürfen Sie diese Schulform aber nur, wenn Sie Ihre Noten bis zum Sommer entsprechend verbessert haben!